Augenärztliche Gutachten
Laut Gesetzgeber brauchen Sie für das Führen von Bus , Taxi und Lkw eine augenärztliche Begutachtung. Die augenärztliche Begutachtung wird bei der Ersterlangung von Busführerschein , Taxischein und Lkwführerschein fällig und muß ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre wiederholt werden.
Sportbootführerschein
Wir bieten Ihnen Untersuchungen für den Sportbootführerschein an. Die Untersuchung dauert ca 15 Minuten.Nähere Informationen sowie einen Antrag zu dem Sportbootführerschein erhalten Sie entweder in Ihrer Segelschule oder beim Deutschen Segler Verband.
Blindengeldgutachten
Wir führen Blindengeldgutachten durch. Den Antrag für Blindengeldgutachten erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland www.LVR.de .